EU-Finanzminister zu Bankenrettung Die Steuerzahler sollen zuletzt haften

Stand: 13.04.2013 18:22 Uhr

Wer zahlt, wenn eine Bank pleite geht? Bislang der Steuerzahler. Die EU will künftig die Eigentümer sowie Großanleger systematisch zur Kasse bitten können. Nur wenn nichts mehr hilft, sollen auch die Guthaben der Bankkunden herangezogen werden.

Von Martin Bohne, MDR-Hörfunkstudio Brüssel

Nicht mehr der Steuerzahler soll für die Rettung von Pleitebanken zahlen, sondern die Eigentümer und zur Not auch die reichen Anleger. Das bekräftigten die EU-Finanzminister in Dublin.

EU-Kommissar Michel Barnier sagte, der Steuerzahler sei durch das Bankenchaos schon genug gebeutelt worden. "Es reicht. Wir wollen den Steuerzahler schützen." Seit dem Ausbruch der Weltfinanzkrise mussten die Staaten mit hunderten von Milliarden Euro für die Fehler der Banken haften.

Barnier schlägt daher vor, europaweit eine klare Rangordnung bei der Abwicklung von insolventen Banken einzuführen: Als erstes werden die Eigentümer, also die Aktionäre zur Kasse gebeten, dann die Gläubiger, also die Besitzer von Bankanleihen. Reicht das nicht aus, dann sollen auch die Guthaben der Bankkunden mit herangezogen werden. Barnier hofft nun mit dem Rückenwind aus Dublin, dass die von ihm vorgeschlagene Richtlinie über die Bankenabwicklung noch vor dem Sommer verabschiedet werden kann.

Martin Bohne, M. Bohne, MDR Brüssel, 13.04.2013 17:33 Uhr

Ruf nach klaren Regeln

Auch die Europäische Zentralbank (EZB) drückt aufs Tempo. Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen sagte in Dublin, dass die Investoren weltweit klare Regeln wollen - je früher desto besser. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble wies darauf hin, dass eine solche Haftungsrangordnung im deutschen Banken-Restrukturierungsgesetz bereits festgeschrieben ist. "Das ist übrigens im normalen Wirtschaftsleben auch so: Wenn sie Forderungen an ein Unternehmen haben, und das wird insolvent, können sie Geld verlieren."

Tabu bleiben allerdings alle Spareinlagen unter 100.000 Euro. Bis zu einem solchen Betrag greift die europäische Einlagensicherung. "Natürlich, im Insolvenz- und im Abwicklungsfall gilt die Einlagensicherung", bekräftigte Schäuble. Dass die EU diesen Grundsatz respektiert, daran waren allerdings durch den verunglückten ersten Zypern-Rettungsversuch Zweifel aufgekommen. Da sollten auch Bankkunden, die weniger als 100.000 Euro auf der hohen Kante haben, mit einer Zwangsabgabe belastet werden.

Im Notfall: Nationale Abwicklungsfonds

Wenn auch durch die Beteiligung der Sparer eine Bank nicht mehr saniert werden kann, dann sollen nach dem Vorschlag von EU-Kommissar Barnier nationale Abwicklungsfonds in die Bresche springen. Die sollen auf längere Sicht durch Beiträge der Banken selbst aufgefüllt werden.

Bis das in allen EU-Ländern so weit ist, muss aber im Notfall doch noch der Staat und damit der Steuerzahler einspringen. Und im Notfall sogar der europäische Steuerzahler. Ist nämlich ein Euro-Staat mit der Rekapitalisierung seiner Banken überfordert, dann kann auch der Euro-Rettungsfonds ESM Geld leihen. So ist es im Falle der spanischen Banken bereits praktiziert worden.

Zähe Verhandlungen

Künftig soll es sogar möglich sein, dass die ESM-Mittel direkt an die Banken ausgereicht werden, ohne dass das auf die Staatsschulden angerechnet wird. Allerdings machte Schäuble ein weiteres Mal klar, dass davon nur unter sehr strengen Bedingungen Gebrauch gemacht werden kann. "Eine direkte Bankenkapitalisierung aus dem ESM setzt immer voraus, dass die Staaten einen Antrag und ein Anpassungsprogrammm vereinbart wird. Das heißt, es wird nicht so sein, dass alle Banken in Zukunft beim ESM ihren Kapitalbedarf decken können."

Die Verhandlungen um die ESM-Bankenhilfen kommt nur sehr zäh voran. Schäuble hofft, dass man bis zum Sommer einigermaßen Klarheit über die Modalitäten gefunden haben wird.