Riskante Geschäfte müssen ausgelagert werden Bundestag beschließt Bankentrennung

Stand: 17.05.2013 12:33 Uhr

Banken in Deutschland müssen ihren als riskant eingestuften Handel ab 2016 in eigene Tochtergesellschaften ausgliedern. Das beschloss der Bundestag im sogenannten Trennbankengesetz. Es ist gleichzeitig ein Schritt in Richtung europäischer Bankenunion.

Die deutschen Sparer und Steuerzahler sollen besser von den Spekulationsrisiken der Banken abgeschirmt werden. Der Bundestag verabschiedete dazu das sogenannte Trennbankengesetz. Es sieht vor, dass Geldinstitute ihren als riskant eingestuften Handel bis 2016 in eigenständige Tochtergesellschaften ausgliedern müssen. Eine Quersubventionierung durch Spareinlagen darf es nicht mehr geben.

Managern drohen Strafen

Zudem müssen die Banken Abwicklungspläne erarbeiten, um der Finanzaufsicht im Krisenfall die Abwicklung zu erleichtern. Dadurch sollen chaotische Rettungsaktionen zulasten der Steuerzahler künftig möglichst vermieden werden. Bankmanager, die Anordnungen der Aufsicht zuwiderhandeln und die Finanz-Stabilität gefährden, müssen mit einer Haftstrafe rechnen.

Die Opposition kritisierte die schwarz-gelben Gesetzespläne als unzureichend und lehnte das Paket geschlossen ab. Schädliche "Zocker-Geschäfte" blieben Teil einer Dachgesellschaft der betroffenen Bank. Die Pläne gingen nicht so weit wie die Vorschläge einer Expertenkommission um den finnischen Notenbankchef Erkki Liikanen für Trennbanken.

Was bedeutet das Trennbanken-Gesetz?

Unter anderem müssen der Hochfrequenzhandel mit leistungsstarken Computern sowie die Kreditvergabe an Hedgefonds und andere Beteiligungsfirmen, die ihre Investments mit großen Anteilen von Schulden finanzieren, ausgegliedert werden.

Für das spekulative Handelsgeschäft müssen sich die Banken eigenes Kapital besorgen. Die Einlagen der Kunden dürfen sie dafür künftig nicht mehr verwenden.

Unter dem Dach einer Holding müssen künftig zwei getrennte Tochtergesellschaften geführt werden. Allerdings dürfen die Banken in der Handelssparte weiter Derivategeschäfte machen - aber nur im Kundenauftrag.

Betroffen sind von dem Gesetz Institute, bei denen die riskanten Geschäfte einen großen Teil der Bilanzsumme ausmachen - mehr als 20 Prozent oder insgesamt mehr als 100 Milliarden Euro. Das trifft vor allem auf die Deutsche Bank zu, aber auch auf die Commerzbank und die Landesbank Baden-Württemberg.

Erster Schritt zur Bankenunion

Die Bundesregierung brachte außerdem ein Gesetz zur Übertragung der Bankenaufsicht in Europa auf die Europäische Zentralbank (EZB) in den Bundestag ein. Dies ist die erste Säule der sogenannten Bankenunion, die für mehr Stabilität im europäischen Finanzsektor sorgen soll. Geplant sind auch ein gemeinsamer Mechanismus zur Sanierung und Abwicklung von Geldhäusern und ein System gemeinsamer Einlagensicherung.

Das Gesetz soll Finanzminister Wolfgang Schäuble die Zustimmung zu einer EU-Rechtsverordnung erlauben. Sie sieht vor, dass die EZB direkt über solche Banken wachen soll, deren Bilanzsumme größer als 30 Milliarden Euro ist oder mehr als 20 Prozent des Bruttoinlandsproduktes ihres Heimatlandes ausmacht. Unabhängig davon soll sie mindestens die drei bedeutendsten Kreditinstitute jedes Mitgliedslandes direkt kontrollieren.