BGH gibt Anleger recht IKB muss für falsche Mitteilung haften

Stand: 13.12.2011 14:45 Uhr

Wenn eine Bank ihre Lage schönredet, muss sie später für den Schaden haften, der dadurch entstanden ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Er gab damit einem Anleger recht, der Aktien der IKB gekauft hatte. Die Bank musste 2007 kurz nach einer positiven Mitteilung mit Milliardenhilfen gerettet werden.

Der Bundesgerichtshof hat die Haftung der Banken verschärft, wenn sie Gefahren für ihre Aktien nicht unverzüglich mitteilen. Die Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB muss deswegen Aktionäre, die auf der Basis einer inhaltlich falschen Pressemitteilung Aktien der Bank kauften, für deren Verluste in der Finanzkrise grundsätzlich entschädigen.

IKB-Bank Zentrale in Düsseldorf

Die IKB musste 2007 mit Milliardenhilfen gerettet werden.

Ein Privatmann hatte nach einer unzutreffenden Mitteilung im Juli 2007 Aktien der Bank gekauft. In einer Mitteilung des damaligen Vorstandsvorsitzenden Stefan Ortseifen waren die Risiken infolge des Engagements der Bank auf dem US-Hypothekenmarkt stark relativiert worden. Zwei Tage nach dem Kauf musste die IKB von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gerettet werden. Inzwischen wurde sie an einen Finanzinvestor verkauft.

BGH: IKB verschwieg wahre Situation

Die Bank habe ihre Engagements kurz vor ihrem Beinahe-Zusammenbruch relativiert, obwohl sie deren Bedeutung für den Finanzmarkt durchaus erkannt hatte, begründete der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers in Karlsruhe das Urteil. Das zeige Ortseifens Presseerklärung. Ortseifen habe mit seinem Verschweigen der wahren Situation deshalb gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. Demnach müssen solche Informationen "unverzüglich veröffentlicht" werden. Eine solche Ad-Hoc-Mitteilung sei aber hier unterlassen worden.

Der Anleger, der die IKB verklagt hatte, muss aber noch beweisen, dass er die Papiere ausdrücklich wegen der positiven Signale in der Mitteilung gekauft hatte. Der Elfte Zivilsenat verwies die Sache daher zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück.

Damaliger Vorstandschef bereits verurteilt

Die IKB war im Juli 2007 das erste deutsche Opfer der Krise geworden. Der Anleger hatte nach eigenen Angaben kurz nach den verharmlosenden Aussagen des damaligen Vorstandschefs Ortseifen über die Lage der Bank IKB-Papiere für nahezu 24.000 Euro gekauft - und seinen Einsatz fast vollständig verloren. Denn zum Zeitpunkt des Kaufs stand die Bank schon am Rande des Ruins und musste wenige Tage später vor allem von ihrem Großaktionär, der staatlichen Förderbank KfW, massiv gestützt werden. Ortseifen war bereits wegen vorsätzlicher Marktmanipulation zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 100.000 Euro verurteilt worden.

Aktenzeichen: XI ZR 51/10