Entscheidung der EU-Kommission Beihilfen für Regionalflughäfen erlaubt

Stand: 23.07.2014 13:23 Uhr

Die EU-Kommission hat grünes Licht für Beihilfen an drei deutsche Regionalflughäfen gegeben. Die Hilfen für die Flughäfen in Dortmund, Leipzig/Halle und Niederrhein-Weeze seien mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar. Die EU hatte dafür im Februar neue Regeln erlassen.

Staatliche Beihilfen für die Flughäfen Dortmund, Leipzig/Halle und Niederrhein-Weeze sind rechtens und müssen nicht zurückgezahlt werden. Das hat die EU-Kommission in Brüssel entschieden. Sie hatte verschiedene Zahlungen und Abkommen zwischen den Airports und dem Staat unter die Lupe genommen und kam zu dem Ergebnis, dass das europäische Wettbewerbsrecht nicht verletzt wurde. Die Kommission hatte im Februar neue Regeln für Beihilfen an Regionalflughäfen erlassen und dabei unrentablen Standorten eine Übergangsfrist von zehn Jahren eingeräumt.

Es ging um zwei Arten von Zahlungen: Zum einen Zahlungen, die zwar die öffentliche Hand tätigte, die aber nach Einschätzung der EU auch ein privater, auf Gewinne hoffender Investor hätte tätigen können. Das sind keine Staatshilfen im engen Sinn. Zum anderen ging es um Zahlungen, die tatsächlich Staatshilfen darstellen. Solche Finanzspritzen seien aber erlaubt, wenn sie "die Erreichbarkeit einer Region verbessern und den Verkehrsbedürfnissen der Bürger entsprechen", erklärte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia.

Dortmunds Flughafen fertigt demnach pro Jahr rund 1,9 Millionen Passagiere ab und verbindet das Ruhrgebiet vor allem mit Mittel- und Osteuropa. In Leipzig/Halle liegt der Schwerpunkt auf Fracht, allerdings zählt auch er etwa 2,3 Millionen Fluggäste im Jahr. Ähnliche Passagierzahlen meldete demnach auch der Airport Niederrhein/Weeze auf einem ehemaligen britischen Fliegerhorst.

Ryanair muss Geld zurückzahlen

Dagegen nimmt die Kommission den Flughafen Klagenfurt in Österreich wegen möglicher Beihilfen für die irische Airline Ryanair und andere Fluggesellschaften genauer unter die Lupe. An mehreren Regionalflughäfen in Frankreich seien zudem Beihilfen für Ryanair nicht mit EU-Vorschriften vereinbar gewesen. Die Fluggesellschaft soll deshalb insgesamt rund zehn Millionen Euro an Frankreich zurückzahlen.

Dieses Thema im Programm: Dieser Beitrag lief am 23. Juli 2014 um 16:23 Uhr auf RBB Info.