Mitsprache bei Euro-Rettung Nicht ohne den Bundestag

Stand: 27.04.2012 16:40 Uhr

Es ist ein Wortungetüm, dem die Abgeordneten im Bundestag mehrheitlich zugestimmt haben: Doch im "Stabilisierungsmechanismusgesetz" steckt viel Macht für das Parlament. Es garantiert Mitsprache bei Euro-Rettungsmaßnahmen - und zwar mehr, als zunächst geplant. Ein Mini-Gremium darf nur selten entscheiden.

Der Bundestag kann bei künftigen Euro-Rettungsbeschlüssen stärker mitreden als zunächst geplant. Die Abgeordneten verabschiedeten mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen eine entsprechende Gesetzesänderung. Die Linkspartei stimmte dagegen. Die Überarbeitung des Gesetzes war nötig geworden, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Fassung teilweise für nichtig erklärt hatte.

Nach dem nun geänderten Stabilisierungsmechanismusgesetz muss künftig fast immer das Bundestagsplenum - oder der zuständige Ausschuss - Maßnahmen zur Stabilisierung des Euro beschließen.

Nur in Ausnahmefällen kommt Mini-Gremium zum Einsatz

Nur in besonderen Fällen darf die Entscheidung an ein kleines Sondergremium übertragen werden, dessen neun Mitglieder in geheimer Wahl vom Bundestag bestimmt werden. Die Ausnahme gilt für den Fall, dass über den Ankauf von Staatsanleihen auf dem sogenannten Sekundärmarkt entschieden werden muss. Damit soll besondere Vertraulichkeit und damit der Erfolg der Maßnahmen gesichert werden. Dagegen ist Eilbedürftigkeit jetzt kein Grund mehr, um anstelle des Plenums das Sondergremium anzurufen.

Die Regelungen beziehen sich auf den derzeitigen Euro-Rettungsfonds EFSF, der in rund einem Jahr vom dauerhaften Krisenmechanismus ESM abgelöst werden soll.

"Guter Kompromiss"

Unions-Haushälter Norbert Barthle (CDU) lobte die Gesetzesänderung als guten Kompromiss. Einerseits dürften "fundamentale Rechte" der Abgeordneten nichts auf Spiel gesetzt werden, andererseits dürfe das Parlament aber auch den "Wunsch nach Mitsprache nicht übertreiben".

Auch die SPD, deren Abgeordnete Peter Danckert und Swen Schulz gegen die Ursprungsfassung geklagt hatten, zeigte sich zufrieden mit den Änderungen. Das Agieren "hinter verschlossenen Türen" werde beendet, sagte der SPD-Abgeordnete Rolf Schwanitz. Wie auch Barthle regte er an, die nun gefundenen Mitbestimmungsregeln auch auf den dauerhaften Rettungsschirm ESM anzuwenden, über den das Parlament noch entscheiden muss.

Die Linkspartei lehnte das neue Gesetz ab. Sie monierte, dass in bestimmten Fällen weiterhin ein kleines Sondergremium gewichtige Entscheidungen über Milliardensummen treffen könne. Der Bundestag könne auch in geschlossener Sitzung tagen, um vertrauliche Informationen zu schützen.