Eine Person dreht aus den entsprechenden Utensilien einen Joint

Bahn will Hausordnung ändern Kiffen an Bahnhöfen soll verboten werden

Stand: 20.04.2024 14:38 Uhr

Cannabis ist seit kurzem legal, Kiffen an Bahnhöfen soll aber verboten werden. Die Deutsche Bahn will ihre Hausordnung entsprechend ändern, kündigte eine Sprecherin an. Ab Juni will der Konzern Verstöße dann auch verfolgen.

Trotz der Freigabe von Cannabis darf an Bahnhöfen und auf Bahnsteigen in Deutschland auch künftig nicht gekifft werden. Die Deutsche Bahn werde ihre Hausordnung entsprechend ändern und ab kommender Woche Verbotsplakate anbringen, berichtete die "Bild am Sonntag" unter Verweis auf eine Bahn-Sprecherin. In den dafür gekennzeichneten Bereichen an den Bahnhöfen darf demnach weiterhin Tabak geraucht werden.

Deutsche Bahn plant Änderung der Hausordnung für Verbot von Cannabiskonsum

Nicole Kohnert, ARD Berlin, tagesthemen, 20.04.2024 23:25 Uhr

Bahn gibt Schutz von Reisenden als Grund an

"Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen", sagte die Sprecherin der "BamS". "Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen." Die Anpassung der Hausordnung soll in vier Wochen abgeschlossen sein. Ab dem 1. Juni will die DB Verstöße dann verfolgen.

Konsum im öffentlichen Raum ohnehin beschränkt

Nicht betroffen von dem Verbot ist demnach das auch vor der Freigabe erlaubte Konsumieren von Cannabis aus medizinischen Gründen.

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Der Konsum im öffentlichen Raum ist beschränkt erlaubt - in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten etwa ist er verboten.

Änderungen am Gesetz geplant

Die Bundesregierung will laut der Protokollerklärung vom 22. März unter anderem "den Kinder- und Jugendschutz verbessern und die Häufung von Anbauvereinigungen an einem Ort verhindern". Behörden sollen größere Spielräume bekommen, Erlaubnisse zu versagen.

Auch das Entstehen weiterer Geschäftsmodelle rund um den Anbau von Cannabis will die Bundesregierung demnach verhindern.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 20. April 2024 um 14:45 Uhr.