Auf der Richterbank im Sitzungssaal im Bundesverfassungsgericht liegen Barette der Bundesverfassungsrichter des Ersten Senats.

Bundestagsabstimmung am Freitag Karlsruhe lehnt Eilantrag gegen Klimaschutzgesetz ab

Stand: 25.04.2024 19:44 Uhr

Das Klimaschutzgesetz kann wie geplant am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Das Verfassungsgericht wies den Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Heilmann ab, der die Abstimmung verhindern wollte.

Mit einem Eilantrag wollte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann verhindern, dass der Bundestag am Freitag über das neue Klimaschutzgesetz abstimmt und es mit den Stimmen der Ampelkoalition verabschiedet werden kann. Doch das Bundesverfassungsgericht hat seinen Antrag abgelehnt. Damit kann die Abstimmung im Bundestag wie geplant stattfinden.

Heilmann hatte seinen Antrag damit begründet, dass die Bundesregierung mit dem neuen Klimaschutzgesetz weitreichende Änderungen geplant habe. Die Bundestagabgeordneten hätten aber nicht genug Zeit gehabt, sich mit den Änderungen sorgfältig genug zu beschäftigen. Dies verstoße gegen die vom Grundgesetz geschützten Rechte der Abgeordneten.

"Von vorneherein unzulässig"

Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag zurück und begründet dies damit, dass "der Antrag in der Hauptsache derzeit von vorneherein unzulässig ist". Sprich: Dass die komplette Klage, so wie sie - verbunden mit dem Eilantrag - bei Gericht eingereicht wurde, im Moment unzulässig ist. Eine weitere Begründung oder Einzelheiten nannte der zweite Senat des Gerichts in seinem sehr kurz gefassten Beschluss nicht.

"Derzeit unzulässig in der Hauptsache" bedeutet übersetzt, dass sich das Gericht mit dem inhaltlichen Vorbringen des CDU-Parlamentariers aktuell gar nicht beschäftigten würde. Warum, darüber lässt sich aufgrund der sehr knappen Entscheidung nur spekulieren. Grundsätzlich gelten für Klagen vorm Bundesverfassungsgericht hohe Zulässigkeitshürden.

Zweite Klage Heilmanns

Im vergangenen Jahr hatte der CDU-Abgeordnete Heilmann per Eilantrag mehr Beratungszeit im Bundestag zum Heizungsgesetz durchgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte aber damals betont, dass es nur in absoluten Ausnahmefällen in die Verfahrensabläufe des Bundestages eingreift.

Aktenzeichen: 2 BvE 3/24

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 25. April 2024 um 19:00 Uhr.