Ordner im Prozess um BVB-Anschlag
Hintergrund

Prozess zum Anschlag auf BVB Tötungsvorsatz - Was bedeutet das?

Stand: 10.01.2018 12:27 Uhr

Ein Bombenanschlag ohne "Tötungsabsicht" - geht das?  Juristisch ist das ein komplexes Thema. Wie die Einlassung des Angeklagten im Prozess um den Anschlag auf den BVB-Mannschaftsbus juristisch einzuordnen ist.

Von Christoph Kehlbach, ARD-Rechtsredaktion

Sergej W. muss sich vor dem Dortmunder Landgericht wegen des Anschlags auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord in 28 Fällen vor. Der Knackpunkt in diesem Strafverfahren ist der sogenannte Tötungsvorsatz.

Heute hat der Angeklagte die Tat weitgehend eingeräumt, allerdings habe er die Sprengsätze "extra so konzipiert, dass keine Personenschäden zu erwarten waren". Zum Glück ist ja tatsächlich niemand gestorben, darum geht es insoweit auch "nur" um den Versuch des Mordes - auch das ist natürlich ein schweres Verbrechen.

Aber auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes kann nur dann erfolgen, wenn das Gericht überzeugt ist, dass der Angeklagte den Vorsatz hatte, einen oder mehrere Menschen zu töten.

Vorsatz ist nicht nur "Absicht"

Vorsatz, das muss man wissen, bedeutet juristisch keinesfalls ausschließlich, dass Täter "absichtlich" im engeren Sinne handelte, den Tod anderer also "wollte". Es reicht auch aus, dass er zum Tatzeitpunkt entweder von der Folge - also hier dem möglichen Eintreten des Todes - sicher wusste oder dass er den sogenannten "Eventualvorsatz" hatte. Eventualvorsatz bei Mord oder Totschlag heißt, dass der Täter den Tod einer anderen Person zumindest billigend in Kauf nimmt.

Anders gesagt: Es würde also für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes ausreichen, wenn der Täter gedacht hat: "Vielleicht stirbt jemand bei dem Bombenanschlag, aber das ist mir egal". Umgekehrt müssten die Richter den Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Mordes freisprechen, wenn sie zu der Überzeugung kämen, dass dieser wirklich fest darauf vertraut hat, dass kein Mensch sterben werde. Dabei kommt es aber nicht alleine auf die Aussage des Angeklagten an.

Auch äußere Umstände der Tat relevant

Denn: Das Gericht muss sich damit auseinandersetzen, was der Angeklagte im konkreten Fall gedacht hat. Weil die Richter nicht in den Kopf des Angeklagten hineinschauen können, müssen sie diese Gedanken des Täters auch aus dem, was geschehen ist, herleiten. Das bedeutet, sie werden sich genau anschauen, wie die Sprengsätze tatsächlich konstruiert wurden und wo sie platziert waren. Das Gericht wird sein Urteil jedenfalls erst dann sprechen, wenn die Beweisaufnahme abgeschlossen ist und es sich selbst ein Bild von allen Umständen gemacht hat.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 08. Januar 2018 um 17:00 Uhr.