Polizisten stehen mit einer Maschinenpistole vor dem Stadion Signal Iduna Park in Dortmund.
Hintergrund

Hintergrund Viel Sicherheit im Bundestag

Stand: 27.04.2017 20:45 Uhr

Fluggastdaten, Fußfesseln, Schutz von Polizisten, BKA-Gesetz - bevor im Bundestagswahlkampf nichts mehr geht, will die Große Koalition noch mehrere Sicherheitsgesetze durch den Bundestag bringen. Worüber das Parlament beriet und entschied - ein Überblick.

Elektronische Fußfessel

Das Bundeskriminalamt kann nach dem nun beschlossenen BKA-Gesetz die elektronische Aufenthaltsüberwachung entsprechend einer richterlichen Anordnung künftig vornehmen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene einen Anschlag begehen könnte oder sein Verhalten darauf hindeutet. Das Gesetz gilt aber nur für jene Gefährder, für die das BKA zuständig ist. Das ist dann der Fall, wenn es um internationalen Terrorismus geht. Für alle anderen Gefährder sind die Länder zuständig: Sie müssen für ihren Bereich dementsprechend eigene Gesetze zur elektronischen Fußfessel beschließen.

Beschlossen wurde auch das Gesetz zur Aufenthaltsüberwachung bei verurteilten Extremisten. Die elektronische Fußfessel soll demnach auch bei solchen extremistischen Straftätern zugelassen werden, die wegen schwerer Vergehen, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung oder der Unterstützung terroristischer Vereinigungen verurteilt worden sind. Bisher kommt dieses Instrument nur bei rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualverbrechern zum Einsatz.

Von der Opposition kam Kritik: Eine Fußfessel halte niemanden von einem Anschlag ab, sagten Martina Renner von der Linkspartei und die innenpolitische Sprecherin der Grünen,  Irene Mihalic.

Zentrale Datenbank

Mit dem BKA-Gesetz wurde auch die rechtliche Grundlage für eine zentrale Datenbank beim BKA geschaffen, in der Informationen zu bestimmten Ereignissen zusammengeführt werden. Auch die Länder sollen darauf zugreifen können. Das Gesetz legt zudem die Basis für das Projekt "Polizei 2020". Es sieht eine generelle Modernisierung der IT-Systeme bei der Polizei vor. Dazu gehört auch die Abschaffung von Doppelstrukturen in den Ländern.

Logo des BND Bundesnachrichtendienst auf dem Chip eines Prozessors

Beim BKA sollen zentral Daten zu Verbrechen gesammelt werden.

Die Neuregelung bedeute "das Ende des polizeilichen Datenschutzes", sagte die Grünen-Abgeordnete Mihalic.

Schutz von Polizisten

Wer Polizisten oder Rettungskräfte angreift, muss künftig mit härteren Strafen rechnen: Das vom Bundestag beschlossene Gesetz legt fest, dass Attacken gegen Polizisten oder andere Amtsträger künftig schon bei "allgemeinen Diensthandlungen" wie einer Streifenfahrt mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können. Bisher war dies nur im Zusammenhang mit einer "Vollstreckungshandlung" wie einer Festnahme möglich.

Polizisten in Dortmund

Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte können künftig härter geahndet werden.

Mit der Neuregelung will der Gesetzgeber der wachsenden Zahl an Übergriffen auf Polizeibeamte und Rettungskräfte Rechnung tragen. Im Jahr 2016 waren über 63.000 vollendeten Straftaten gegen Polizisten registriert worden.

Die Opposition lehnte die Verschärfung als "überflüssige Symbolpolitik" ab.

Fluggastdaten

Mit dem neuen Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Bei Flügen von und nach Deutschland werden Luftfahrtunternehmen verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Dabei geht es um Daten wie Namen des Fluggastes, Kreditkartennummer, Gepäckstücke oder Mitreisende. Den internationalen Terrorismus will man damit ebenso bekämpfen wie die organisierte Kriminalität.

Passagiere am Flughafen

Die Daten von Fluggästen, die aus der EU ausreisen oder dort ankommen, werden gespeichert.

Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast sprach sich ebenfalls für eine Vertagung aus und beklagte "eine weitere Vorratsdatenspeicherung", bei der die Daten von 170 Millionen Passagieren über fünf Jahre gespeichert würden.

Gesichtsverhüllung

Bundesbeamte und Soldaten dürfen ihr Gesicht während ihres Dienstes künftig nicht verhüllen. Ausnahmen sieht das Gesetz nur bei gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken vor - etwa wegen einer Infektionsgefahr oder zum Eigenschutz. Eine Änderung des Bundeswahlgesetzes sieht ein entsprechendes Verbot auch für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände vor. Bei der Beantragung von Ausweispapieren muss der Antragsteller zudem sein Gesicht zeigen, um einen Abgleich mit dem Foto zu ermöglichen.

Die Fallzahlen dürften insgesamt sehr gering sein. Kritiker hatten daher auch hier von Symbolpolitik gesprochen.

Cyberterrorismus

Bei schweren Cyber-Attacken können betroffene Behörden und Unternehmen künftig Hilfe von einer staatlichen Eingreiftruppe, der sogenannten Mobiler Incident Response Teams (MIRT) anfordern.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 27. April 2017 um 20:00 Uhr.