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Verbraucherpreisindex So wird gemessen

Stand: 16.01.2020 11:11 Uhr

Das gleiche Gehalt, aber weniger im Portemonnaie. Dieses Gefühl haben viele am Monatsende. Grund sind oft gestiegene Verbraucherpreise. Doch was ist der Verbraucherpreisindex? Welche Waren werden berücksichtigt?

Was beschreibt der Verbraucherpreisindex?

Das Statistische Bundesamt berücksichtigt für diesen Index die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für ihren Gebrauch kaufen und nutzen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen. Es werden alle Ausgaben einbezogen, die in Deutschland gemacht werden, sowohl von Menschen, die hier leben als auch von ausländischen Touristinnen und Touristen.

Was zählt zum Warenkorb?

Der Warenkorb lässt sich auf zwei Ebenen betrachten. Die obere umfasst rund 650 Güterarten. Zu ihnen zählen z.B. Speisesalz, Taxifahrten, Zeitschriften oder Kinderhosen. Jede Güterart bekommt einen Wägungsanteil (ein Gewicht) zugeordnet, mit dem sie ihren Anteil am Gesamtindex hat. Der Warenkorb und die Gewichtung der Waren bleibt über fünf Jahre konstant.

Die untere Ebene des Warenkorbs ist das konkrete Produkt. Im Fall von Speisesalz ist das beispielsweise eine 500 g Packung. In ausgewählten Geschäften wird der Preis dieser konkreten Packung dann gemessen.

Wie erfolgt die Auswahl der Produkte?

Zunächst wird das gesamte Bundesgebiet in 94 Regionen aufgeteilt. In den Regionen werden repräsentative Städte und Gemeinden ausgewählt, dort dann ebenfalls repräsentative Geschäfte. Hier werden dann die am häufigsten verkauften Produkte berücksichtigt. Wie viele Produkte einer Kategorie in den "Warenkorb" einfließen, hängt davon ab, wie hoch der Anteil der Ausgaben für diesen Bereich an den Gesamtausgaben des privaten Konsums sind. Damit der Warenkorb repräsentativ bestückt wird, werden auch Produkte aufgenommen, die aus weniger bedeutenden Bereichen stammen.

Wie werden die Preise erfasst?

Insgesamt werden monatlich mehr als 300.000 Einzelpreise in Handels- und Dienstleistungsunternehmen manuell erhoben. Die Preise werden sowohl direkt in den Geschäften (durch Preiserheberinnen und Preiserheber) ermittelt als auch übers Internet.

Eine Frau steht vor einem Supermarktregal mit abgepacktem Fleisch

Preiserheberinnen und Preiserheber ermitteln die Daten in den Geschäften.

Zusätzlich werden auch moderne Erhebungsmethoden wie Web Scraping genutzt. Hierbei handelt es sich um ein automatisiertes Auslesen von Internetdaten. So können auch dynamische Preisänderungen (z.B. für Mietwagennutzungen oder Fernbusse) berücksichtigt werden.

Für die Preismessung werden die Anschaffungspreise einschließlich Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und Verbrauchssteuern beobachtet. Wenn Artikel nicht mehr oder nur noch wenig verkauft werden, werden sie ausgetauscht.

Wie werden die Produkte gewichtet?

Zunächst werden die Güter in 650 Güterarten (der oberen Warenkorbebene) eingeteilt. Es wird geschaut, wie viel die privaten Haushalte für das jeweilige Gut ausgeben.

Grundlage ist eine Verbraucherstichprobe mit 60.000 Teilnehmern. Sie zeichnen alle fünf Jahre für einige Monate freiwillig ihre Einnahmen und Ausgaben auf und übermitteln die Daten an die Statistischen Landesämter. Zusätzlich zu diesen Angaben werden laufende Wirtschaftsrechnungen über Ausgaben für die einzelnen Güterarten ergänzt. In die Gesamtrechnungen fließen so auch langfristige Güter ein, die die Verbraucher nicht jedes Jahr kaufen, so z.B. Ausgaben für Autos und Waschmaschinen oder Fernseher.

Welche Kritik gibt es?

Finanzexperten wie Andreas Utermann von der Fondsgesellschaft Allianz Global Investors haben in der Vergangenheit angemahnt, dass die echte Teuerungsrate viel höher sei, als sie von den Statistikämtern ausgewiesen werde. Gemeint ist beispielsweise, dass Mobilfunkanbieter das Datenvolumen von Handyverträgen erhöhen und das als Preissenkung berücksichtigt werde. Tatsächlich sehen Finanzfachleute das aber lediglich als technologischen Fortschritt an.

Das Statistische Bundesamt bezeichnet so einen Vorgang als "Qualitätsbereinigung". Damit ist gemeint, dass Verbesserungen oder Verschlechterungen der Güterqualität als Preisänderung einfließen. Im konkreten Fall des Handytarifs geht das Bundesamt davon aus, dass ein höherer Datentarif als Preissenkung zu bewerten ist. Es wird auch berücksichtigt, dass Kunden das höhere Datenvolumen nicht in vollem Umfang nutzen. So wird als geldwerter Vorteil nur der Anteil einberechnet, den die Verbraucher wirklich verwenden.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR Info am 16. Januar 2020 um 10:45 Uhr.