Hintergrund

"Schengener Abkommen" Wann sind Kontrollen möglich?

Stand: 01.01.2023 10:11 Uhr

Schengen in Luxemburg ist zum Synonym für die Reisefreiheit von mehr als 400 Millionen Menschen geworden. Doch was genau regelt das "Schengener Abkommen"? Und wann dürfen Grenzkontrollen durchgeführt werden?

Von Frank Bräutigam und Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion

Von Frank Bräutigam und Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion

Was ist das "Schengener Abkommen"?

1985 unterzeichneten Deutschland, Frankreich und die Benelux-Länder im luxemburgischen Dorf Schengen das "Schengener Abkommen". Das Ziel war, die Personenkontrollen an den Binnengrenzen der beteiligten Länder abzuschaffen. Im Gegenzug sollen die Außengrenzen stärker kontrolliert werden. Zehn Jahre später wurde das Abkommen umgesetzt.

Heute umfasst die Schengen-Zone 26 Staaten. 22 der 28 EU-Länder (alle außer Großbritannien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien und Kroatien) sowie Norwegen, die Schweiz, Liechtenstein und Island sind dabei. Großbritannien und Irland sind dem Schengener Abkommen nicht beigetreten. Die EU-Mitgliedsstaaten Zypern, Bulgarien, Rumänien und Kroatien wenden den Schengen-Grenzkodex bislang nur teilweise an.

Dürfen einzelne Mitgliedsstaaten Grenzkontrollen durchführen?

"Schengen" bedeutet nicht, dass es überhaupt keine Grenzkontrollen an den Binnengrenzen mehr geben darf. Stichproben oder Kontrollen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität sind weiter möglich (Schengener Grenzkodex, Artikel 21).

Außerdem ermöglicht das Abkommen selbst, in Ausnahmesituationen Grenzkontrollen vorübergehend wiedereinzuführen (Schengener Grenzkodex, Artikel 23 ff). Es geht dann oft nicht darum "Schengen auszusetzen", sondern die im Abkommen geregelten Ausnahmen zu nutzen.

Möglich ist das, wenn "eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit" für ein Land besteht. Die Grenzkontrollen müssen jedoch zur Bekämpfung dieser Gefahr unbedingt erforderlich sein. In der Regel dürfen sie 30 Tage andauern. Wenn die Gefahr dann noch besteht, können sie mehrmals um 30 Tage verlängert werden; insgesamt aber nur auf sechs Monate.

Diese Ausnahme des Schengen-Abkommens haben manche Staaten z.B. vor großen Sportveranstaltungen (Fußball-WM 2006) oder vor Gipfeltreffen (NATO-Gipfel 2009, G7-Gipfel 2015) genutzt. Die anderen Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission müssen in der Regel spätestens vier Wochen vor der Einführung der Kontrollen informiert werden.

Doch nicht immer sind es solche vorhersehbaren Veranstaltungen, die die Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit auslösen. Wenn sofortiges Handeln erforderlich ist, dürfen Staaten auch kurzfristig reagieren. Kontrollen dürfen dann zunächst für die Dauer von zehn Tagen wieder eingeführt werden und höchstens auf zwei Monate verlängert werden. Die anderen Staaten und die EU-Kommission sind dann sofort mit der Einführung der Kontrollen zu informieren.

Gibt es noch weitere Möglichkeiten, Grenzkontrollen auch für längere Zeit wiedereinzuführen?

2013 haben die Länder des Schengen-Raums eine weitere Ausnahme beschlossen. Auslöser war unter anderem die Ankunft zahlreicher Flüchtlinge aus Nordafrika während des Arabischen Frühlings. Danach können nationale Grenzen bis zu einer Dauer von höchstens zwei Jahren wieder kontrolliert werden. Voraussetzung: Das Funktionieren des Schengen-Raums an sich ist in Gefahr, weil außergewöhnliche Umstände vorliegen und die Schengen-Außengrenze durch eines der Mitgliedsländer trotz EU-Unterstützung nicht wirksam geschützt wird. Gedacht ist dieser Mechanismus nur als letztes Mittel. Und: Die einzelnen Länder dürfen hier im Gegensatz zu den kurzfristigen Maßnahmen keinesfalls im Alleingang tätig werden. Der Rat der Europäischen Union muss die Wiedereinführung der Kontrollen für einen bestimmten Zeitraum empfehlen. Dies geschieht auf Vorschlag der EU-Kommission.