Nur Übergangslösung festgelegt EU-Minister beschließen Regelung für Klonfleisch

Stand: 23.02.2017 01:14 Uhr

Die EU-Agrarminister haben in Luxemburg eine Regelung für die Zulassung von Klonfleisch beschlossen. Die Minister verteidigen diesen Schritt, da es sich um eine Verschärfung geltenden Rechts handele. Auch handele es sich nur um eine Übergangslösung. Zu dem Treffen waren auch wieder Hunderte Bauern gekommen, um zu protestieren.

Von Christopher Plass, HR-Hörfunkstudio Brüssel

Den Bauern ging es nicht um Klonfleisch, sondern um Milchpreise. Hunderte Landwirte legten den Verkehr im kleinen Luxemburg zeitweise lahm. Die dort versammelten EU-Agrarminister sollten von ihnen erneut hören, dass die augenblicklich niedrigen Milchpreise für zahlreiche Höfe das Aus bedeuten. Der Vorsitzende des deutschen Bauernverbandes, Gerd Sonnleitner, rief die Minister auf, sich mit diesen Existenzfragen zu befassen und nicht mit Klonfleisch: "Wir brauchen kein Klonfleisch, sondern ein Rettungsprogramm für unsere Bauern."

Doch die EU-Agrarminister ließen die Verordnung zu sogenannten neuartigen Lebensmitteln passieren. Teil dieser Verordnung sind auch Lebensmittel wie Fleisch oder Milch, die von Nachkommen geklonter Tiere stammen. Es geht also nicht um die Produkte der Klontiere selbst, sondern um deren Nachkommen. Für solche Lebensmittel gibt es bislang keine Regelung in der EU. Mit den Bestimmungen der Verordnung über neuartigen Lebensmittel, die unter anderem strenge Auflagen für die Zulassung vorsieht, soll wenigstens ein erster Rechtsrahmen geschaffen werden.

Dies trägt auch die deutsche Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner bei allen Bedenken mit: "Das Fleisch von geklonten Tieren ist nicht zulässig. Aber es gibt keine Regelungen für die Nachfolge-Generation der geklonten Tiere. Daher wollen wir auf europäischer Ebene eine Verschärfung erreichen." Es könnte ja sein, dass Produzenten den Antrag stellen, diese Produkte in der EU zuzulassen. In den USA beispielsweise ist das schon der Fall.

Ethische Bedenken in der ganzen EU

Die Mehrheit der EU-Minister ist davon überzeugt, dass die nun gebilligte Verordnung nur eine Übergangslösung sein kann. Klonfleisch wird zwar bisher von der Europäischen Lebensmittelbehörde nicht als bedenklich für den Verzehr eingestuft. Es sollen aber weitere Untersuchungen folgen. Außerdem sind die ethischen Zweifel EU-weit groß, auch unter den Ministern. Deswegen wurde die EU-Kommission aufgefordert, speziell für diese Klon-Produkte noch ein ganz eigenes Regelwerk neu vorzuschlagen.

Das EU-Parlament entscheidet mit

Der Beschluss ist ohnehin nur die Positionsbestimmung der EU-Landwirtschaftsminister. Zustimmen muss auch das Europa-Parlament, betont der CDU-Abgeordnete Peter Liese: "Was der Ministerrat beschlossen hat, ist seine Meinung. Wir haben aber Mitentscheidungsrecht. Ohne das Europäische Parlament kann das nicht in Kraft treten."

Das Europa-Parlament hatte die Verordnung in erster Lesung mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Nach der Sommerpause steht die zweite Lesung an. Ohne Zustimmung des Parlaments können die Regeln über die Zulassung von Klon-Food nicht in Kraft treten. Auch in der EU-Kommission weiß man, daß eine klare Kennzeichnung dieser umstrittenen Produkte das Mindeste wäre. Es läge dann beim Verbraucher, ob Klonfleisch auf den Märkten eine Chance hat.